Die Frais (Fraisch)

Häufig findet auf unserer Homepage der Begriff „Frais“ oder „Fraisch“ Verwendung. Auch die Geschichte des Ringelfelsens (Rinnlstein) ist damit eng verbunden. Zu Klärung dieser kulturgeschichtlichen Besonderheit dürfen wir großzügiger Weise auf eine sehr detaillierte Beschreibung von Gerhard Schmidt-Grillmeier aus dem Jahr 1987 (2023 angepasst) zurückgreifen, dessen familiären Wurzel hier in diesem Gebiet liegen.


Am Fuße des 939 Meter hohen Tillenberges, der im Übrigen für viele als geografischer Mittelpunkt Europas gilt (1), gab es eine kulturgeschichtliche Besonderheit, die Frais oder Fraisch (2). Damit bezeichnete man das Gebiet um Neualbenreuth, Landkreis Tirschenreuth. Zum Fraisgebiet gehörten nach dem Egerer Landsteuerbuch von 1395 und dem waldsassischen Salbuch vom Ende des 14. Jahrhunderts (3) die „gemengten Ortschaften“ Neualbenreuth, Altalbenreuth, Gosel und Querenbach, des Weiteren die „ungemengten Orte“ Hardeck, Schachten, Boden. Alt-Mugl, Maiersreuth, Schönlind, Ottengrün und Hatzenreuth.

Was heißt nun gemengt und ungemengt? In den oben erwähnten Ortschaften lebten Menschen, die staatsrechtlich entweder Untertanen des Reichslandes Eger oder des Stifts Waldsassen waren. Als Rechtsnachfolger dieser Gebiete kamen später das Königreich Böhmen in der austroungarischen Monarchie und das Königreich Bayern in Betracht. In den ungemengten Ortschaften lebten ausschließlich Untertanen eines der beiden Gebiete.

Deutschland um das Jahr 1000 Bibliographisches Institut Leipzig - Meyers Lexikon, 4. Auflage

Das Egerland gehört siedlungsgeschichtlich in einen Gebietsverband mit dem sogenannten Stiftland Waldsassen, dem Sechsämterland, dem Ascher Ländchen, dem Vogtland und dem Schönbacher Ländchen (4). 1131 fiel der stiftische Teil dieses „größeren Egerlandes“ (Regio Egere) aus diesem Verband (5). In diesem Jahr trafen sich Papst Innozenz II. und der deutsche König Lothar (III.) von Supplinburg in Lüttich. Im Gefolge der beiden befanden sich auch der Markgraf Diepold III. von Vohburg und der später heilig gesprochene Bernhard von Clairvaux, der Stifter des Zisterzienser-Ordens. Es ist anzunehmen, dass beide damals die Gründung des Klosters Waldsassen vereinbarten, die dann auch 1133 erfolgte. Dieses Kloster entwickelte sich in der Folgezeit zu einem der reichsten Klöster Deutschlands (6). 1146 wurde das eigentliche Egerland nach dem Tode Diepolds III. durch König Konrad III. Reichsland, d.h. unter unmittelbare Reichsgewalt gestellt. Das Stift Waldsassen erhielt 1147 – wie ziemlich schnell bei allen Zisterzienser-Klöstern üblich – die Reichsunmittelbarkeit zugesprochen (7).

Im Süden zwischen den beiden reichsunmittelbaren Territorien Eger und Waldsassen befanden sich Ortschaften, die teilweise von egrischen und waldsassischen Untertanen gemeinsam (gemengt) bewohnt waren.

Am 4.10.1322 wurde das Reichsland Eger durch Kaiser Ludwig IV. den Bayern an König Johann von Luxemburg, dem König Böhmens, verpfändet. Dadurch verblieb das Egerland bis zum Untergang des Habsburger Reiches 1918 beim Königreich Böhmen. Das Stift Waldsassen kam – bedingt durch die Streitereien der Klostergeistlichkeit untereinander – 1560 an die wittelsbachische Kurpfalz und später an Bayern.

Doch nun wieder zurück in frühere Zeiten. Durch die sich immer mehr abzeichnenden Konflikte der in der Kontaktzone zwischen Eger und Waldsassen liegenden Ländereien untereinander, kam es am 2.11.1415 zum Schiedsspruch vor dem Egerer Landgericht „umb recht auf hals zu Albenreut und zu Hardeck“ (8). Danach sollten Waldsassen und Eger die Halsgerichtsbarkeit in diesem Gebiet abwechselnd ausüben, bis eine andere Regelung gefunden wurde. In der Folgezeit kam es zu nicht enden wollenden Streitereien, denn die Absprache war zu vage und machte laufend neue vorübergehende Regelungen nötig. Daher bestand die Notwendigkeit, zu einer weitergehenden Regelung zu kommen.

Das führte zur Gründung der Frais, eines Kondominiums, in welchem zwei Mächte gemeinsam die Gewalt ausübten und Recht sprachen. Dass es dazu kam, ermöglichte der Rezess vom 23.9. bzw. 3.10.1591 (9). Dieser Rezess (Verhandlungsprotokoll, Vergleich) besagte, dass in der egrisch-waldsassischen Frais in jährlichem Wechsel die Gerichtsbarkeit von der Stadt Eger und vom kurpfälzischen Hauptmann-Amt Waldsassen ausgeübt werde.

Ziemlich genau da, wo der 50. Breitengrad mit dem 30. Längengrad zusammentrifft, liegt die Frais. http://www.deutschland-im-mittelalter.de

Dem Rezess vorausgegangen – und ihn eigentlich erst auslösend – war ein Ende 1589 entstandener Rechtsstreit. In der Nähe von Hundsbach war in diesem Jahr der Sattler Jörg Mayerhofer aus Eger von einem Waldsassener erschossen und in Waldsassen beerdigt worden. Eger machte nun geltend, dass es als Gerichtsherr den Vorfall hätte untersuchen müssen. Es wurde deshalb eine Kommission gebildet, die aus böhmischen Räten des Kaisers und kurfürstlichen Regierungsbeamten aus Amberg bestand. Mittlerweile war das Kloster 1560 kurpfälzischer Landsasse (Unterworfener eines Territorialfürsten) geworden, dadurch säkularisiert, da in der Kurpfalz – und damit auch im Stiftland – der reformierte Glaube eingeführt worden war (10). Der egrische Rezess von 1591 (11) sollte eigentlich nur – bis zu einer besseren Regelung – vorübergehend gelten. Er begründete jedoch die Frais, die bis zum Vertrag vom 20.7.1846 (München), bzw. 30.7.1862 (Wien) lebensfähig blieb.

Der Fraisrezess wurde im Zentrum des Fraisgebietes – Neualbenreuth – am 29.7.1591 auf dem Marktplatz verlesen. Für das Jahr 1594 gibt es eine Schilderung dieses Vorganges. Danach waren der Hauptmann von Waldsassen Philipp Rumrodt, der Pfleger von Hardeck Christoph Zolitzschen und Ratsherren Egers anwesend (12). Diese öffentliche Verkündigung wiederholte sich nun jedes Jahr am 29.7. zu Beginn der turnusmäßigen Ablösung der Gerichtsbarkeit. Anschließend gab es auf dem Hardecker Schloss einen kleinen Empfang für die beteiligten Herren. In geraden Jahren hatte Eger die Landeshoheit inne und sonst die Obere Pfalz.

Die Abgrenzung der Frais folgte auf heute bayerischer Seite vom südlichen Tillenberg ausgehend diversen Flurgemarkungen bis nördlich von Wernersreuth bis zur Wondreb bei Hundsbach. Ottengrün (Schloss) gehörte nicht zum Fraisgebiet, es war rein egrischer Besitz. Außerdem hatte Eger bereits 1554 den sogenannten Egerer Wald im Süden der Frais erworben. Noch komplizierter wurden die Zuständigkeiten, da der Pfuderforst ebenfalls egrische Enklave war. Schönlind (nach 1945 Krásná Lipa und heute verfallen), Gosel (Kozly) und Altalbenreuth (Mýtina und seit 1961 Teil von Lindenhau/Lipová) gehörten zum heute in Tschechien liegenden Teil des Kondominiums. Von den 19 in diesem „Grenzen“ liegenden Ortschaften gehörten zur Wechselfrais jedoch nur die Ortschaften Neualbenreuth, Gosel, Altalbenreuth und Querenbach, sowie die ungemengten Orte Hardeck, Boden, Schachten, Maiersreuth und Mugl. Ausnahmen von dem Wechsel der Gerichtsbarkeit waren das Gut Hardeck und das egrische Amtshaus in Neualbenreuth (13). Hatzenreuth gehörte zur Gerichtshoheit Waldsassens (lediglich die egrischen Bürger Hatzenreuths unterstanden der Obrigkeit Egers). Die waldsassischen Bürger Schönlinds unterstanden der Wechselfrais-Regelung. 

Waldsassischer Gerichtsbarkeit unterstanden auch die Bewohner von Pechtnersreuth, Hundsbach, Mammersreuth, Schloppach, Egerteich, Poxdorf, Motzersreuth und Wernersreuth.

Historische Karte mit dem Gebiet der Frais

Waldsassener Untertanen von Oberlohma (nach 1945 Horní Lomany, seit 1955 Teil von Fran-zensbad/Františkovy Lázně), Trebendorf (Třebeň), Unterlosau (Dolní Lažany) und Oberkunreuth (Horní Hraničná und seit 1961 Teil von Gehaag/Háje) unterstanden ausschließlich dem Stiftland, vertreten durch das waldsassische Amtshaus in Eger (13). Neualbenreuth hatte 39 stiftische und 23 egrische Anwesen (14), Altalbenreuth 7 stiftische und 4 egrische, Gosel 4 stiftische und 1 egrisches, Querenbach 10 stiftische und 1 egrisches.

Wirtschaftlich galt die Frais sozusagen als Zollfreigebiet, was wahrscheinlich auch der Grund für die lange Dauer des eigentlich doch recht komplizierten Rezesses war. Besuch der Märkte und Verkauf und Kauf der jeweiligen Erzeugnisse (Lebensmittel, Handwerksprodukte) für die Fraisbewohner im jeweils anderen Land (Stiftland, Eger) gehörten zu den Vorteilen. Lediglich der Handel mit Vieh und Getreide unterlag einer gewissen Bewilligung, die aber nur verweigert werden konnte, wenn dringender Eigenbedarf (z.B. bei Missernten) vorlag. In Neualbenreuth befand sich für diese Bewilligung für die Freihandelszone der egrische Unterrichter und das kurbayerische Aufschlagsamt. Waren – außer dem kleinen persönlichen Eigenbedarf – mussten dort angemeldet werden, wenn sie von Bayern oder Böhmen ausgeführt oder von dort geliefert wurden. Verstöße dagegen konnten zur Beschlagnahmung führen. Aus Böhmen wurde besonders Eisen und von Bayern Bier und Salz zollfrei in die Frais geliefert (14). 

Zunehmende Schwierigkeiten gab es dann Ende des 18. Jahrhunderts. Man hielt sich nicht mehr so genau an die im Rezess garantierten Grundrechte. Böhmen verlangte mehr Kontrollen und Einschränkungen des Warenaustausches, um das eigene Gewerbe zu schützen. Es richtete deshalb neue Kontrollstellen bei Schönlind, bei Kinsberg, Oberlosau und Maiersgrün ein, die den Export aus der Frais nach Böhmen mit mehr Reglementierungen erschweren sollten.

Auf kulturellem Gebiet finden sich noch heute Spuren der Befruchtung der Oberpfalz durch das Egerland. Gemeint sind die in den Dörfern um Neualbenreuth und dort selbst erhaltenen schönen Häuser mit reichem Egerländer Fachwerk (15). Kennzeichnend dafür sind die überkreuzten Hölzer, die auf engem Raum ein Rautenmuster bilden und die Flächen des Giebels füllen (16). Gewisse sprachliche Eigenheiten haben sich im Fraisgebiet bis heute erhalten, so z.B. „affa“, was soviel wie „vielleicht“, „etwa“ oder „dann“ bedeutet.

Beispiele Egerer Fachwerks an Hausgiebel und Hoftor

Kirchengeschichtlich gehörte das Dekanat Eger zum Bistum Regensburg. In der Pfarrkirche von Neualbenreuth (1286 erstmalig als Albersreuth in einem Kirchenverzeichnis erwähnt (17) befindet sich über dem Triumphbogen das Wappen von Eger (18). Das 1930 anlässlich der Markterhebung verliehene Wappen weist mit seinem Gitterwerk im unteren Teil ebenfalls auf Eger hin (19). Nachdem die Kirche von Neualbenreuth und damit die Gläubigen in der Frais über die Jahrhunderte hinweg von diversen Orden – zwischenzeitlich auch von evangelischen oder reformierten Geistlichen – betreut wurden, war sie 1787-89 und 1807-1857 – eine Einwilligung der Regensburger Bischöfe! (18) – dem Erzbistum Prag unterstellt. Kaiser Josef II. (Ortsteil „Josefsstadt“ in Neualbenreuth!) wollte die kirchliche Einteilung den politischen Grenzen anpassen und das Kondominium der Frais wurde vom Außenministerium in Wien als österreichisch-böhmisch angesehen.

Die beiden Monarchien Österreich und Bayern erörterten seit Beginn des 19. Jahrhunderts Tauschvorschläge, um die egrisch-waldsassische Frais zu beenden. Mittlerweile war ja auch das Heilige Römische Reich Deutscher Nation, zu dem beide Staaten gehört hatten, nicht mehr existent. Die Vorbereitungen des Tauschs gingen recht schleppend vonstatten. Das von der Frais umgebene egrische Rittergut Ottengrün (mit den Ortschaften Ottengrün und Ernestgrün) wurde am 1.1.1846 Bayern unterstellt, dafür trat Bayern die Orte Altalbenreuth, Gosel, Boden und Schönlind an Böhmen ab (20). Am 20.7.1846 wurde dann in Königlichen Amtsblatt München ein Hinweis veröffentlich, welcher besagte, dass Neualbenreuth mit Säuerlingshammer, Querenbach, Hatzenreuth, der Pfuderforst mit Pfudermühle, der Stadtegrische Hochwald, der Egerer Wald am Tillenberg (Waldhäusl) und etliche Waldparzellen von Ottengrün und der St.-Clara-Buchenwald zum bayerischen Naabkreis gehören sollten.

Es war vereinbart worden, dass die Bevölkerung innerhalb von sechs Jahren mit dem jeweiligen Vermögen für den neuen Staat optieren konnte. Die in der ehemaligen Frais lebenden und bis zur Ratifizierung des Vertrags geborenen ehemals egrischen Untertanen unterstanden jedoch noch bis zum Tod dem 1811 erlassenen Bürgerlichen Gesetzbuch Österreichs. Der Staatsvertrag vom 24.6.1862, der am 30.7.1862 rechtskräftig wurde, regelte dann den genauen Grenzverlauf vom Egerland bis zum Länderdreieck im Bayerischen Wald (21). Der so genannte Napoleonstein bei Neualbenreuth trägt die Jahrzahl 1846 und hat natürlich nichts mit dem französischen Kaiser sondern mit der damals ersten Grenzziehung zu tun (22). Der Steuerdistrikt Neualbenreuth (die Frais) hatte bei der Aufteilung 58 Häuser mit105 bayerischen Familien (470 Einwohner) und 60 egrische Häuser (438 Einwohner) (14).

Der Egerer Stadtwald war 1862 unter die alleinige Souveränität des Königreichs Bayern gestellt worden, wobei der Grundbucheintrag auf die Stadtkammer Eger lautete. Nach 1945 erhob die CSSR Anspruch auf den Wald. Die amerikanische Militärregierung stellte 1947 den Egerer Wald unter Vermögenskontrolle und unterstellte die Rechte aus der Nutzung am 2.6.1950 dem tschechoslowakischen Generalkonsul in München.

Darstellung der Frais mit dem Grenzverlauf von 1862

Noch heute spielt die ehemalige Fraisregelung also in unser Verhältnis mit den Nachbarn jenseits des Tillenberges. Die über Jahrhunderte lebendig gebliebene Regelung mit dem freien Warenhandel war ironischerweise während der kommunistischen Herrschaft über die Tschechoslowakei nur mehr mit Wasser möglich. Aus dem Egerer Stadtwald beziehen nämlich die Städte Waldsassen und Eger (Cheb) Trinkwasser (23). Nach dem Vertrag von 1908 wurde Wasser aus dem Wald (Nutzungsrechte hatte ja die Stadtkammer Eger) über die Grenze nach Eger gepumpt. Dies geschieht auch noch heute. Da auch Waldsassen seinen Bedarf aus diesem Wald deckt, überwies die Stadt z.B. in den Achtzigerjahren jährlich DM 3.500,- an die tschechoslowakische Außenhandelsgesellschaft (für 17.500 cbm Wasser). Beamte aus beiden Staaten lasen nach einem genau vorgeschriebenen Protokoll jährlich die Wasserzähler ab. Heute sind ähnliche Regelungen mit der Tschechischen Republik in Kraft.
(Anm.: Dies wurde im Jahr 2012 endgültig neu geregelt > siehe Egerer Stadtwald)

Beitrag über die Frais erschienen in:
„Oberpfälzer Heimat“, 31. Band – 1987, Beiträge zur Heimatkunde der Oberpfalz. Herausgeber Heimatkundlicher Arbeitskreis im Oberpfälzer Waldverein, Verlag Knauf, Weiden
Sudetendeutsche Familienforschung, Band XI, Heft 5, 2005, S. 168 der Vereinigung Sudetendeutscher Familienforscher VSFF e.V., Regensburg

Verfasser: Gerhard Schmidt-Grillmeier
http://www.schmidt-grillmeier.de/Frais-Webseite.htm

 

  1. Heimatkalender für die Oberpfalz 1984, Hof, Franz Busl: Wo liegt der Mittelpunkt Europas? Nach der Neuvermessung des Instituts für Geografie der Universität München liegt er südlich des Tillenberges in Hildweinsreuth bei Flossenbürg.
  2. Die Frais bedeuted soviel wie Halsgerichtsbarkeit – von althochdeutsch fridu, d.h. Friede. S. Allgemeines Fremdwörterbuch, F. W. Looff, Langensalza 1905: Gericht-barkeit über Leben und Tod. Fraiß: Gericht.
    Herr Gregor Köstler weist darauf hin, dass in Urkunden des 19. Jhs. die Bezeichnung Fraisch verwendet wurde.
  3. Heribert Sturm: Districtus Egranus, Historischer Atlas von Bayern, München 1981, S. 132.
  4. Hermann Braun: Zur Territorialgeschichte des Egerlandes. In: Heimatkreis Eger, Amberg. 1981. S. 92.
  5. Hermann Braun: Das Egerland, das Stiftland und die Sechs Ämter. In: Waldsassen – 850 Jahre eine Stätte der Gnade, Oberfränkische Verlagsanstalt, Hof 1983. S. 60.
  6. Anton Felbinger: Unser Stiftland. Tirschenreuth , Missionsbuchhandlung St. Peter, 1951, S. 14 (nachfolgend AF genannt).
  7. Die Kunstdenkmäler von Bayern. Bezirksamt Tirschenreuth. Nachdruck  der Ausgabe von 1908, Oldenbourg-Verlag, München 1982, S. 2 (nachfolgend KDB genannt).
  8. Sturm, wie Anm. 3, S. 132.
  9. Der Landkreis Tirschenreuth. Verlag Schnell und Steiner, München 1963, S. 58. Weitere Anmerkung: Ab 1582 galt der Gregorianische Kalender, der sich aber nicht überall (besonders in evangelischen Gebieten) sofort einbürgerte, so dass immer noch das nach dem Julianischen Kalender angegebenen Datum verwandt wird. Nach dem neuen Kalender gilt der 3.10.1591 als korrekt.
  10. Braun, wie Anm. 5, S. 73.
  11. Zur genauen Datierung siehe Anm. 9.
  12. H. Gradl. Chroniken der Stadt Eger (1884), Aufzeichnungen des Egerer Gerichtsherren Andreas Baier zum Jahr 1594.
  13. Sturm, wie Anm. 3, S. 135.
  14. Festvortrag 18.-19.10.1980. 50-jähriges Jubiläum der Markterhebung von Neualbenreuth durch Dr. Heribert Sturm, Wittmann-Druck, Waldsassen.
  15. Konrad Bedal. Haus und Stadel. Pustet, Regensburg 1975, S. 27.
  16. KDB, Abbildungen S.56-59.
  17. Schnell Kunstführer 1112, München 1977, St. Sebastian (Kleine Kappl), Ottengrün. Der Ort Neualbenreuth wurde bereits 1138 urkundlich erwähnt.
    Der Lehrer Oskar Köstler, gebürtiger Neualbenreuther wies darauf hin, dass das Datum ungewiss sei, da das älteste Matrikelverzeichnis von Regensburg aus dem Jahr 1326 stammt. Er weist auch darauf hin, dass der Markt Neualbenreuth belegbar erst am 8.4.1284 erwähnt wurde.
  18. KDB, S. 55.
  19. AF, wie Anm. 6, S. 111.
  20. Sturm, wie Anm. 3, S. 159.
  21. Sturm, wie Anm. 3, S. 160.
  22. Walter Pilsak, Wandern im Landkreis Tirschenreuth. Herausgeber Landkreis Tirschenreuth und die Sparkasse Tirschenreuth/Kemnath – Waldsassen.
  23. Der Tagesspiegel, Berlin v. 11.9.1985, S. 26. Artikel: Trinkwasser über die Grenze.