WICHTIGER HINWEIS: Nach dem Waldgesetz für Bayern (BayWaldG) von 2005 darf im Wald kein Feuer gemacht und von März bis Oktober nicht geraucht werden. Detailliert ist dies im Artikel 17 beschrieben. Bei Zuwiderhandlung sind Geldbußen bis zu 10.000 Euro möglich. Davon betroffen ist natürlich auch der Rastplatz Ringelfelsen. An der Feuerstelle ist das eigenmächtige Feuer machen unter Strafe verboten,…
Hervorgehoben
Tillendurchblick
Im Jahr 2021 hat beim Ringelfelsen (Rinnlstein) der Borkenkäfer zugeschlagen und sich an einigen Fichten sattgefressen. Die dadurch notwendig gewordenen Bestandsentnahme hat für einen völlig neuen Ausblick in der Nähe des Ringelfelsens gesorgt. In dem ansonsten gut geschlossenen und dichtem Waldgebiet hat sich eine Sichtschneiße zum Dyleň (Tillenberg) aufgetan und das noch mit einem eher seltenen…