WICHTIGER HINWEIS:
Nach dem Waldgesetz für Bayern (BayWaldG) von 2005 darf im Wald kein Feuer gemacht und von März bis Oktober nicht geraucht werden. Detailliert ist dies im Artikel 17 beschrieben.
Bei Zuwiderhandlung sind Geldbußen bis zu 10.000 Euro möglich.
Waldgesetz für Bayern (BayWaldG) (138,2 KiB, 1.034 hits)
Davon betroffen ist natürlich auch der Rastplatz Ringelfelsen. An der Feuerstelle ist das eigenmächtige Feuer machen unter Strafe verboten, ebenso das Rauchen während der Rast oder der Wanderung durch den Wald.
Über unsere Facebookseite informieren wir zusätzlich über erhöhte Waldbrandgefahren rund um den Ringelfelsen.