Ganz in der Nähe des Ringelfelsens (Rinnlstein) verläuft die Grenze zum Egerer Stadtwald. An einigen Stellen kann man noch wuchtige, alte Grenzsteine entdecken an ebenso alten Wegen rund um das Waldgebiet.
Dazu eine kurze Erläuterung:
Im Osten des Landkreises Tirschenreuth liegt im Gemeindegebiet Neualbenreuth ein ca. 634 ha großes Waldgebiet, das sich seit 1544 im Besitz der Stadt Eger befindet. Historisch geht diese Situation auf das sog. Fraisgebiet oder Frais (mundartlich „Fraisch“) zurück. Mit der Auflösung des Bayerischen Nordgaus im 14. Jahrhundert entstand an der Grenze der Herrschaftsgebiete des Klosters Waldsassen („Stiftland“) und der Stadt Eger dieses Gebiet mit überschneidenden Rechtsverhältnissen und ständigen Auseinandersetzungen über Gerichtsbarkeit, Steuern und Abgaben, Wehrpflicht, Kirchenpatronate, Jagd, Fischerei und Braurechte. Erst durch einen Vertrag zwischen dem Kloster Waldsassen und der Stadt Eger im Jahr 1591 kam es zu einer Vereinbarung, nach der unter anderem die Rechtsprechung und das Recht auf die Einnahmen von den zinspflichtigen Bauern jährlich zwischen der Stadt Eger und dem Zisterzienserstift Waldsassen wechselte. Diese Regelung hatte immerhin bis zum Jahr 1862 Bestand, als das Gebiet aufgeteilt und die betroffenen Ortschaften dem Königreich Bayern oder dem Königreich Böhmen zugeschlagen wurden. Durch die Grenzziehung lag nun ein Teil des Waldes der Stadt Eger in Bayern.
Probleme ergaben sich daraus nach der Teilung Europas nach dem zweiten Weltkrieg. Ehemalige Bürger der Stadt Eger, die vertrieben und durch die Benes-Dekrete endgültig enteignet worden waren, machten Besitzansprüche bezüglich des Egerer Stadtwaldes geltend. In mehreren Prozessen ging es dabei vor allem um die Frage, ob die jetzige Stadt Cheb Rechtsnachfolgerin der Stadt Eger und damit Eigentümerin des Waldgebietes geworden ist.
Die Waldflächen wurden in der Zwischenzeit von der Bundesvermögensverwaltung treuhänderisch verwaltet und durch das Bundesforstamt Grafenwöhr bewirtschaftet.
Im Herbst 2012 einigten sich die Beteiligten auf die Gründung einer deutsch-tschechischen Stiftung. Das während der treuhänderischen Verwaltung angesammelte Kapital bildete den Grundstock des Stiftungsvermögens. Mit den Erträgen der Stiftung sollen Kultur und Geschichte des historischen Egerlandes grenzüberschreitend bewahrt und die nachbarschaftlichen Beziehungen weiter entwickelt werden. Die Stadt Cheb erhielt den Egerer Stadtwald mit vollen Eigentumsrechten zurück und bewirtschaftet die Waldflächen nun mit eigenem Forstpersonal.